Qualifizierungssystem Sportpraxis
Regelungen für die Lizenzverlängerungsmodalitäten 2025
Seit dem Jahr 2022 benötigen Sie für die Verlängerung Ihrer gültigen BLSV-Lizenz wieder 15 Unterrichtseinheiten. Aufgrund der Corona-Situation war die Absolvierung der benötigten Unterrichtseinheiten bis einschließlich 31.03.2022 zu 100% online möglich.
Seit dem 01.04.2022 können die benötigten Unterrichtseinheiten nicht mehr vollumfänglich digital absolviert werden. Es müssen mindestens 50% der Einheiten in Präsenz absolviert werden. Der Rest kann über Online-Fortbildungen absolviert werden.
Die Reaktivierung von Lizenzen im 1. Jahr nach Ablaufdatum der Lizenz kann mit 15 Unterrichtseinheiten durchgeführt werden. Bei der Reaktivierung von Lizenzen im 2. und 3. Jahr nach Ablaufdatum der Lizenz werden wieder 30 Unterrichtseinheiten zur Reaktivierung benötigt. Länger abgelaufene Lizenzen können nur mit einem Wiedereinsteigerlehrgang reaktiviert werden.
Die Regelungen bezüglich der Präsenz- und Onlineanteile sind bei gültigen sowie abgelaufenen Lizenzen identisch. Die Anzahl der abzuleistenden Unterrichtseinheiten unterscheiden sich jedoch wie beschrieben.
Wichtig: Diese Verlängerungsmodalitäten gelten nur für Lizenzen, die vom BLSV ausgestellt werden. Die Verlängerung der Fachverbandslizenzen regeln die Sportfachverbände eigenständig.
Hinweis zur Vereinspauschale (= Bezuschussung von Lizenzen)
Bitte beachten Sie, dass der Stichtag für die Bezuschussung/Einreichung (über die Vereine) der BLSV-Lizenzen bei den Landratsämtern der 03.03.2025 ist.
PsG-Selbstverpflichtung
Seit dem 01.01.2022 ist es notwendig, neben den bisherigen Unterlagen zur Lizenzausstellung und Lizenzverlängerung auch die sog. PsG-Selbstverpflichtungserklärung einzureichen. Ohne diese unterschriebene Erklärung gibt es keine Ausstellung bzw. Verlängerung von Lizenzen. Hier finden Sie das Dokument: PsG-Selbstverpflichtung
Erstausstellung und Gültigkeit
Nach erfolgreichem Abschluss einer Lizenz-Ausbildung stellt der BLSV die entsprechende Lizenz aus. Der Antrag auf Ausstellung erfolgt über den Ausbildungsleiter.
Die DOSB-Lizenz ist für vier Jahre gültig. Die Gültigkeit bei Erstausstellung beginnt mit dem Ausstellungsdatum (= Prüfungsdatum) der Lizenz und endet nach vier Jahren tagesgenau.
Beispiel:
Ausbildungsprüfung am 05.05.2025
Gültigkeit der DOSB-Lizenz: 05.05.2025 bis 04.05.2029
Verlängerung und Gültigkeit
Während der Gültigkeit Ihrer Lizenz können Sie diese mit einer oder mehreren entsprechenden Fortbildungen innerhalb von vier Jahren verlängern. Dazu sind in der Summe 15 Unterrichtseinheiten (UE) nötig. Diese Unterrichtseinheiten müssen vollständig vor Ablauf der bisherigen Lizenzgültigkeit abgeschlossen werden. Ansonsten greifen die Regelungen zur Verlängerung nach Ablauf der Lizenz (siehe "Erneuerung der Lizenz nach Ablauf").
Eine Aufsplittung der Unterrichtseinheiten ist zum Beispiel in folgenden Varianten möglich:
- 1 x 15 Unterrichtseinheiten (Wochenendlehrgang) oder
- 2 x 8 Unterrichtseinheiten (Tageslehrgänge) oder
- 3 x 5 Unterrichtseinheiten (Halbtageslehrgänge, Onlinefortbildungen, Self-Learning Kurse) oder
- 1 x 8 plus 7 Unterrichtseinheiten digital
Bei der Verlängerung einer gültigen Lizenz wird diese ab dem Datum der letzten Fortbildung um vier Jahre (bis Quartalsende) verlängert.
Beispiel 1:
Verlängerungslehrgang: 15 UE am 12./13.05.2025
Neue Gültigkeit: 13.05.2025 bis 30.06.2029
Beispiel 2:
Verlängerungslehrgänge: 8 UE am 14.10.2023 und 8 UE am 15.04.2025
Neue Gültigkeit: 15.04.2025 bis 30.06.2029
Beispiel 3:
Verlängerungslehrgänge: 5 UE am 14.10.2023, 5 UE am 27.02.2024, 5 UE am 15.04.2025
Neue Gültigkeit: 15.04.2025 bis 30.06.2029
Einzureichende Unterlagen zur Lizenzverlängerung
Die Unterlagen zur Lizenzverlängerung (abgelaufene Lizenz, Teilnahmebestätigung(en) der Fortbildung(en), unterschriebene PsG-Selbstverpflichtungserklärung) können gerne in digitalter Form per E-Mail an uebungsleiter@blsv.de gesendet werden. Ihnen wird anschließend die Lizenz mit neuem Gültigkeitsdatum digital per E-Mail zugestellt. Somit entfallen die auf Papier ausgestellten Lizenzen.
Verlängerung einer Übungsleiter B-Lizenz
Für die Anerkennung als Verlängerung einer Übungsleiter-B-Lizenz (z.B. "Sport in der Prävention", „Sport im Elementarbereich“) müssen mindestens 8 UE der besuchten Fortbildungen für die Verlängerung dieser Lizenz ausgeschrieben sein.
Beispiel:
- Lizenz Übungsleiter B Sport in der Prävention -> mind. 8 UE "Sport in der Prävention"
- Lizenz Übungsleiter B Sport im Elementarbereich -> mind. 8 UE "Sport im Elementarbereich"
Die Gültigkeitsdauer ist analog der Übungsleiter-C-Lizenz.
Verlängerung durch Erwerb einer neuen Lizenz
Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die niedrigere Lizenzstufe.
Beispiel: Erwerb der B-Lizenz am 02.05.2025 – die ursprüngliche C-Lizenz wird bis zum 30.06.2029 verlängert und gilt somit genauso lang wie die B-Lizenz.
Externe Lizenzverlängerungen
Bei einer Lizenzverlängerung durch externe Fortbildungsveranstaltungen fallen bei einer vom BLSV ausgestellten DOSB-Lizenz 25 Euro Lizenzausstellungsgebühr an. Diese Gebühr wird dem Lizenzinhaber pro Verlängerung und bei einer komplett externen Absolvierung der benötigten Unterrichtseinheiten in Rechnung gestellt. Als externe Fortbildungsveranstaltungen zählen Veranstaltungen von Sportfachverbänden sowie externer Institutionen (u.a. Polizei, Bundeswehr, Lehrerfortbildungen).
Erneuerung der Lizenz nach Ablauf
Im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Reaktivierung von Lizenzen im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit kann durch den Besuch von Fortbildungen im Umfang von insgesamt mindestens 15 UE erfolgen. Die Gültigkeitsdauer Ihrer Lizenz wird nach der Teilnahme um drei Jahre auf Ablaufdatum der Lizenz plus bis zum Quartalsende verlängert.
Im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach der Teilnahme an Fortbildungen im Umfang von insgesamt 30 UE um vier Jahre plus bis Quartalsende auf das Datum der letzten Fortbildung verlängert.
Überschreitung der Gültigkeitsdauer um drei Jahre: Ist Ihre Übungsleiter-Lizenz länger als 3 Jahre ungültig, ist die Teilnahme an einem Wiedereinsteiger-Lehrgang mit einem Umfang von 30 Unterrichtseinheiten erforderlich, um die Lizenz zu reaktivieren. Die neue Gültigkeit Ihrer Lizenz beginnt dann mit dem Datum des Wiedereinsteigerlehrgangs. Sie ist vier Jahre plus bis zum Quartalsende gültig.
Verlust
Bei Verlust wird die Lizenz neu ausgestellt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Sportfachverband oder an das Ressort Bildung, Lizenzmanagement.