BAYERISCHER LANDES-SPORTVERBAND e.V.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V. und seiner Gliederungen

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1. Veranstaltungsbuchungen

Die Buchung und die damit verbundene Entrichtung des Entgeltes sind verpflichtend. Mit der Buchung werden die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V. und seiner Gliederungen für Bildungsveranstaltungen“ anerkannt.

Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn die Teilnahmevoraussetzungen gemäß der Ausschreibung erfüllt sind. Die Buchungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs beim Veranstalter berücksichtigt. Bei Übernachtung an der Sportschule in Oberhaching erfolgt die Unterbringung in Doppelzimmern. Die Buchung von Einzelzimmern ist nicht möglich. Buchung ohne Übernachtung ist nicht möglich.

2. Vertrag

Der Vertrag kommt mit dem jeweiligen im (Online-)Angebot bzw. der Buchungsbestätigung oder Rechnung genannten Träger der Veranstaltung zustande. Spezielle Teilnahmebedingungen sind den Ausschreibungen zu entnehmen.

3. Zahlung

Der Veranstaltungspreis muss per Überweisung nach Rechnungsstellung laut Zahlungsziel beglichen werden. Werden bei Veranstaltungen Frühbucherpreise ausgewiesen, finden diese bei Buchung innerhalb des geltenden Zeitraumes entsprechende Anwendung. Frühbucherpreise werden nicht zwingend bei allen Veranstaltungen gewährt. Es besteht daher kein genereller Anspruch.

4. Warteliste

Sind alle Plätze der Veranstaltung belegt, wird der Teilnehmer automatisch auf einer Warteliste registriert. Eine Teilnahme kann jedoch erst nach Freiwerden eines Platzes zugesagt werden. Es erfolgt eine gesonderte Benachrichtigung.

5. Absage von Veranstaltungen durch den Veranstalter

Die Veranstaltung kann mangels Teilnahme, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit der Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes von qualifizierten Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt durch den Veranstalter ganz oder teilweise abgesagt werden.

Der Teilnehmer wird umgehend informiert und das bereits bezahlt Entgelt erstattet. Für kurzfristige Absagen am Veranstaltungstag selbst erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung des Entgelts. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Veranstalter ist zum Wechsel von Referenten oder Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund, z.B. Erkrankung eines Referenten, berechtigt, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist.

6. Rückerstattung

Bei der Absage von Veranstaltungen durch den Veranstalter wird das bereits bezahlt Entgelt dem Teilnehmer zurückerstattet. Bei rechtzeitiger Abmeldung (siehe Rücktritt) werden die dadurch anfallenden Kosten (siehe Rücktritt) einbehalten.

Rücktritt des Teilnehmers

Der Teilnehmer kann von der Veranstaltung zurücktreten. Dies muss in Textform per Post, per Telefax, per Mail oder online erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Das bereits bezahlt Entgelt wird bei rechtzeitiger Abmeldung unter Abzug der Stornokosten zurückerstattet.

Gültig für Veranstaltungen mit Übernachtung:

Rücktritt ohne Grund:

Rücktritt bis 8 Wochen vor Veranstaltung: Stornokosten 10 €
Rücktritt bis 4 Wochen vor Veranstaltung: Stornokosten 30 % des Veranstaltungspreises
Rücktritt bis 1 Woche vor Veranstaltung: Stornokosten 50 % des Veranstaltungspreises
Rücktritt ab 1 Woche vor Veranstaltung oder bei Nichterscheinen: Stornokosten 100 % des Veranstaltungspreises

Kostenfreie Stornierung einer Veranstaltung ist bei gleichzeitiger Buchung einer anderen Veranstaltung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich.

Rücktritt aus berechtigtem Grund

• Krankheit
• andere nicht vom Teilnehmer zu vertretende Gründe

Durch Vorlage eines ärztlichen Attestes bzw. einer adäquaten Bescheinigung (beides muss spätestens sieben Tage nach Absage beim Veranstalter vorliegen) werden Stornokosten in Höhe von 10 € fällig zzgl. evtl. weitere anfallende Kosten von Dritten z.B. Ausfallgebühren für Unterkunft.

Gültig für Veranstaltungen ohne Übernachtung:

Rücktritt ohne Grund:

Rücktritt bis 4 Wochen vor Veranstaltung: Stornokosten 10 €
Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltung: Stornokosten 30 % des Veranstaltungspreises
Rücktritt bis 1 Woche vor Veranstaltung: Stornokosten 50 % des Veranstaltungspreises
Rücktritt ab 1 Woche vor Veranstaltung oder bei Nichterscheinen: Stornokosten 100 % des Veranstaltungspreises

Kostenfreie Stornierung einer Veranstaltung ist bei gleichzeitiger Buchung einer anderen Veranstaltung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich.

Rücktritt aus berechtigtem Grund

• Krankheit
• andere nicht vom Teilnehmer zu vertretende Gründe

Durch Vorlage eines ärztlichen Attestes bzw. einer adäquaten Bescheinigung (beides muss spätestens sieben Tage nach Absage beim Veranstalter vorliegen) werden Stornokosten in Höhe von 10 € fällig.

7. Urheberrecht

Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Urheberrechtsinhabers zulässig.

8. Versicherung

Für Teilnehmer, die Mitglied in einem BLSV-Verein und von diesem an den BLSV gemeldet worden sind, besteht Versicherungsschutz im Rahmen der ARAG-Sportversicherung

9. Haftung

Der Veranstalter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10. Foto- und Videoaufnahmen

Während der Bildungsveranstaltungen sind keine privaten Foto- und Videoaufnahmen von der Veranstaltung bzw. den Veranstaltungsunterlagen gestattet.

11. Kein Widerrufsrecht

Die von uns angebotenen Dienstleistungen fallen unter §312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen und der Vertrag sieht einen spezifischen Termin und/oder Zeitraum vor). Für einen solchen Vertrag besteht kein Widerrufsrecht.

12. Unwirksame Klauseln

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Anstelle unwirksamer oder nicht durchführbarer Bestimmungen werden die Parteien solche vereinbaren, die dem Gewollten nach seinem Sinn und seiner wirtschaftlichen Bedeutung am nächsten kommen. Dasselbe gilt für Regelungslücken. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf die Einhaltung dieser Formvorschriften kann mündlich und stillschweigend nicht verzichtet werden. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

13. Eigenbeteiligung Sportschule Oberhaching

Bei Veranstaltungen an der Sportschule Oberhaching werden pro Veranstaltungstag 1,60 € für jeden Teilnehmer als Eigenbeteiligung für die Sportschule Oberhaching fällig.

Dieser Betrag ist an der Rezeption der Sportschule bar zu bezahlen.

Hinweis nach § 36 VSBG

Der BLSV ist nicht zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt auch nicht daran teil.

Stand: 10/2019

 

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