BAYERISCHER LANDES-SPORTVERBAND e.V.

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Qualifizierungssystem Sportpraxis

Ausbildungsrichtlinien


Konzeption

Die Konzeptionen der Ausbildungen mit Lizenzabschluss wurden gemäß den Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes vom BLSV und seinen Gliederungen bzw. den DOSB-Mitgliedsorganisationen entwickelt und mit dem Bayerischen Kultusministerium abgestimmt.

Zulassung zur Ausbildung

1. Lizenzstufe

Allgemeine Voraussetzungen für die Zulassung zu den Ausbildungsgängen in der 1. Lizenzstufe sind

  • der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (9 UE, nicht älter als 2 Jahre) soll vorliegen, spätestens zur ersten Prüfung muss der Nachweis erbracht werden.
  • die Mitgliedschaft in einem Verein des BLSV.

Spezielle Zulassungsvoraussetzungen wie beispielsweise Altersbeschränkungen oder Vorqualifikationen für die einzelnen Ausbildungsgänge sind bei den jeweiligen Ausbildungsträgern zu erfragen bzw. den Ausschreibungen zu entnehmen.

2. Lizenzstufe

Voraussetzung für die Zulassung zur Übungsleiter-B-Ausbildung ist eine gültige erste Lizenzstufe (Übungsleiter-C oder Trainer-C)
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Trainer-B- bzw. Trainer-A-Ausbildungen sind beim jeweiligen Sportfachverband zu erfragen.

Ausbildungsgrundsätze

  • Die Teilnehmer sollen gemäß eines ganzheitlichen Sport- und Gesundheitsverständnisses für das Handlungsfeld „Sport im Verein“ sensibilisiert werden.
  • Die Teilnehmer sollen aktiv am Unterricht sowie bei Gruppenarbeiten teilnehmen.
  • Im Zuge der Ausbildung werden seitens der Referenten, unterschiedliche, nach Möglichkeit teilnehmerzentrierte Lehrmethoden und verschiedene Lehrtechniken angewendet.
  • Die theoretischen Inhalte stellen nach Möglichkeit den direkten Bezug zur Sportpraxis her.
  • Die Lernziele werden vom Referenten am Ende eines Ausbildungsinhalts kontrolliert und zusammengefasst.
  • Die Inhalte werden durch Unterrichtsmaterialien oder Skripten begleitet.
  • Ein Prüfungscolloquium zur Vorbereitung auf den schriftlichen Test wird empfohlen.

Ausbildungsabschluss / Lernerfolgs- und Lehreignungskontrolle

Voraussetzung für die Zulassung zur Lernerfolgskontrolle in Theorie und Praxis ist die regelmäßige, aktive Teilnahme an der gesamten Ausbildung.
Die Themen der Lernerfolgskontrolle in Theorie und Praxis setzen sich zusammen aus den Inhalten des Curriculums für die jeweilige Ausbildung.
Der erfolgreiche Abschluss (Bewertungskriterien: bestanden/nicht bestanden) ist Voraussetzung zur Lizenzerteilung.

Die Form der schriftliche Lernerfolgskontrolle wird vom jeweiligen Lehrgangsleiter festgelegt. In der Regel umfasst diese Wissensabfrage ca. 45 Minuten. Für die praktische Lehreignungskontrolle sind ca. 20 Minuten vorgesehen.
Neben der schriftlichen Ausarbeitung einer 60-minütigen Übungsstunde zu einem vorgegebenen Thema zeigt jeder Teilnehmer einen Teil aus dieser Übungsstunde, der von der Prüfungskommission gewünscht wird, in Form einer Lehrprobe.