Hilfe Sportpraxis
1. Muss ich Mitglied in einem BLSV-Verein sein, um an den Angeboten teilnehmen zu können?
Bei den Teilnahmevoraussetzungen können Sie nachlesen, ob eine Mitgliedschaft Voraussetzung ist.
Wenn ja, müssen Sie Mitglied in einem Verein sein, der im BLSV gemeldet ist. Ihr Verein muss Sie über die jährliche Bestanderhebung namentlich dem BLSV melden.
Es fallen höhere Gebühren an, wenn Sie nicht in einem BLSV-Verein Mitglied sind.
2. Wie lange ist meine Übungsleiter-Lizenz gültig und wann muss ich diese verlängern?
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz beginnt mit dem Datum der Ausstellung (Prüfungsdatum) und endet nach vier Jahren tagesgenau. Ausstellung neuer Lizenzen mit Gültigkeit um vier Jahre zum Jahresende (31.12.) ist künftig laut DOSB-Rahmenrichtlinien nicht mehr möglich.
Beispiel: Ausstellungsdatum 05.05.2019 - Gültigkeitsdauer 04.05.2023.
Verlängerung:
Zur Verlängerung während der Gültigkeitsdauer sind 15 Unterrichtseinheiten (UE) vom BLSV anerkannte Fortbildungsmaßnahmen notwendig.
Die neue Gültigkeit Ihrer Lizenz beginnt mit dem Datum Ihres letzten Verlängerungsabschnitts und endet nach vier Jahren zum Quartalsende.
Werden die Verlängerungsstunden gesplittet (2 x 8 UE, 3 x 5 UE) wird das letzte Lehrgangsdatum zu Grunde gelegt.
Beispiel:
Verlängerungslehrgang: 15 UE am 12./13.05.2019
Neue Gültigkeit: 13.05.2019 bis 30.06.2023
Sie finden alle Informationen zu den Corona-Regelungen unter folgendem Link: https://www.blsv-qualinet.de/verlaengerungsmodalitaeten.html
Wie kann ich meine abgelaufene DOSB-Lizenz wieder reaktivieren?
Im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Besuchen Sie Fortbildungen mit insgesamt mindestens 15 UE im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit.
Die Gültigkeitsdauer Ihrer Lizenz wird nach der Teilnahme um drei Jahre ab Ungültigkeit zum Quartalsende verlängert.
Im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach der Teilnahme von Fortbildungen von insgesamt 30 UE um vier Jahre verlängert.
Beispiel: Lizenz ist am 31.12.2017 ungültig geworden. (Frist im ersten Jahr mit 15 UE läuft am 30.12.2018 ab).
Möglichkeit der Verlängerung mit 30 UE ab 31.12.2018 bis 30.12.2020.
Lizenz ist nach dem letzten Verlängerungsabschnitt für vier Jahre zum Quartalsende gültig.
Teilnahme an der Fortbildung zur Erreichung der 30 UE am 25./26.09.2019.
Lizenz erhält ihre Gültigkeit bis 30.09.2023 (vier Jahre ab der letzten Fortbildung bis zum Quartalsende).
Überschreitung der Gültigkeitsdauer um drei Jahre:
Ist Ihre Übungsleiter Lizenz länger als 3 Jahre ungültig, ist die Teilnahme an einem Wiedereinsteiger-Lehrgang mit einem Umfang von 30 Unterrichtseinheiten erforderlich, um die Lizenz zu reaktivieren.
3. Wo kann ich ersehen, ob ein Lehrgang für die Verlängerung meiner Lizenz(en) anerkannt ist?
In der Lehrgangsausschreibung ist angegeben, welche Lizenzen mit dem jeweiligen Lehrgang verlängert werden können.
4. Wann muss ich meine Trainer Lizenz (Fachsport-Lizenz) verlängern?
Dies ist sehr unterschiedlich. Bitte fragen Sie bei Ihrem Sportfachverband nach.
5. Wer kann an der sportartübergreifenden Basisqualifizierung für Trainer C teilnehmen?
Bei diesen Lehrgängen handelt es sich um eine sportartübergreifende Basisqualifizierung mit einem Umfang von 30 UE. Diese Qualifikation ist die Grundlage für die weitere Trainer C Ausbildung. Teilnehmen können Mitglieder von bayerischen Sportfachverbänden, die in Absprache mit dem BLSV diesen Lehrgang als Grundstufe für die eigenen Trainer C Ausbildungen anerkennen. Aufbauend muss der sportartspezifische Teil beim jeweiligen Sportfachverband absolviert werden.
6. Was sind die Übungsleiter Zusatzqualifikationen zum BLSV Trainer und welche Voraussetzungen gibt es?
Zusatzqualifikationen vertiefen die Kenntnisse aus den Übungsleiter-Ausbildungen zu einem bestimmten Thema.
Folgende Zusatzqualifikationen gibt es:
BLSV-Zertifikat Nordic Fitness/Nordic Walking
BLSV-Zertifikat Pilates
BLSV-Zertifikat Outdoorfitness
BLSV-Zertifikat Entspannung
BLSV-Zertifikat Gesunder Rücken-Rückenfit
BLSV-Zertifikat Yoga
BLSV-Zertifikat Faszientraining
Nach erfolgreichem Abschluss der Zusatzqualifikation erhalten Sie ein Zertifikat.
Die Teilnahmevoraussetzungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Ausschreibungen.
7. Kann ich mit den BLSV-Zertifikat Veranstaltungen meine Übungsleiter Lizenz verlängern?
Ja. Es werden die Lizenzen Übungsleiter C Breitensport, Trainer C Turnen-Fitness-Gesundheit und Übungsleiter B verlängert.
8. Bekomme ich für ein BLSV-Zertifikat eine förderfähige Lizenz?
Nein. Für diese Zusatzqualifikationen erhalten Sie keine Lizenz. Die Zertifikatsabschlüsse sind nicht förderfähig.
9. Kann ich in der Sportschule Oberhaching ein Einzelzimmer bei einem Lehrgang buchen?
Nein. Grundsätzlich sind die Übernachtungen im Doppelzimmer bei mehrtägigen Veranstaltungen in der Sportschule Oberhaching vorgesehen.
10. Ist der Lehrgang günstiger, wenn ich nicht in der Sportschule Oberhaching übernachte?
Nein. Lehrgänge in der Sportschule Oberhaching sind nur als Paket (Lehrgangsgebühr und Übernachtungs- und Verpflegungspauschale) zu buchen. Eine Preisreduzierung bei Nichtinanspruchnahme der Übernachtung ist leider nicht möglich.
11. Welchen Erste-Hilfe-Kurs muss ich besuchen? Wann muss er spätestens vorliegen und wie alt darf er sein?
Der Erste-Hilfe-Kurs muss 9 UE umfassen und darf nicht älter als 2 Jahre sein. Spätestens bei Ablegung der Prüfung muss die Bestätigung des Erste-Hilfe-Kurses vorliegen.
12. Muss ich meine Lizenz zum Lizenzverlängerungslehrgang mitbringen?
Ja. Die Lizenzen werden eingesammelt und zur Verlängerung an die BLSV-Übungsleiterstelle weitergegeben.
13. Was muss ich tun, wenn meine Lizenz nicht mehr auffindbar ist?
Unter uebungsleiter@blsv.de können Sie eine Zweitschrift beantragen.
14. Was ist ein Qualitätssiegel? Wie kann ich dieses erwerben?
Alle Informationen zum Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT erfahren Sie hierund zum Qualitätssiegel SPORT PRO FITNESS hier.