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Regelungen für die Lizenzverlängerungsmodalitäten 2024

Seit dem Jahr 2022 benötigen Sie für die Verlängerung Ihrer gültigen BLSV-Lizenz wieder 15 Unterrichtseinheiten. Aufgrund der Corona-Situation war die Absolvierung der benötigten Unterrichtseinheiten bis einschließlich 31.03.2022 zu 100% online möglich. 

Seit dem 01.04.2022 können die benötigten Unterrichtseinheiten nicht mehr vollumfänglich digital absolviert werden. Es müssen mindestens 50% der Einheiten in Präsenz absolviert werden. Der Rest kann über Online-Fortbildungen absolviert werden.

Die Reaktivierung von Lizenzen im 1. Jahr nach Ablaufdatum der Lizenz kann mit 15 Unterrichtseinheiten durchgeführt werden. Bei der Reaktivierung von Lizenzen im 2. und 3. Jahr nach Ablaufdatum der Lizenz werden wieder 30 Unterrichtseinheiten zur Reaktivierung benötigt. Länger abgelaufene Lizenzen können nur mit einem Wiedereinsteigerlehrgang reaktiviert werden.

Die Regelungen bezüglich der Präsenz- und Onlineanteile sind bei gültigen sowie abgelaufenen Lizenzen identisch. Die Anzahl der abzuleistenden Unterrichtseinheiten unterscheiden sich jedoch wie beschrieben.

Wichtig: Diese Verlängerungsmodalitäten gelten nur für Lizenzen, die vom BLSV ausgestellt werden. Die Verlängerung der Fachverbandslizenzen regeln die Sportfachverbände eigenständig.

Hinweis zur Vereinspauschale (= Bezuschussung von Lizenzen)

Bitte beachten Sie, dass der Stichtag für die Bezuschussung/Einreichung (über die Vereine) der BLSV-Lizenzen bei den Landratsämtern der 01.03.2024 ist.

PsG-Selbstverpflichtung

Seit dem 01.01.2022 ist es notwendig, neben den bisherigen Unterlagen zur Lizenzausstellung und Lizenzverlängerung auch die sog. PsG-Selbstverpflichtungserklärung einzureichen. Ohne diese unterschriebene Erklärung gibt es keine Ausstellung bzw. Verlängerung von Lizenzen. Hier finden Sie das Dokument: PsG-Selbstverpflichtung

Erstausstellung

Nach erfolgreichem Abschluss einer Lizenz-Ausbildung stellt der BLSV die entsprechende Lizenz aus. Der Antrag auf Ausstellung erfolgt über den Ausbildungsleiter. 

Gültigkeit bei Erstausstellung der Vereinsmanager C Lizenz

Die DOSB-Lizenz ist für vier Jahre gültig. Die Gültigkeit bei Erstausstellung beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Lizenz (= Prüfungsdatum) und endet tagesgenau nach vier Jahren. Innerhalb dieses Gültigkeitszeitraums können Fortbildungen zur Verlängerung besucht und eingereicht werden.

Gültigkeit der Vereinsmananger C Lizenz nach Verlängerung

Innerhalb des Gültigkeitszeitraums Ihrer Lizenz können Sie Ihre Lizenz durch Teilnahme an Fortbildungen im Umfang von insgesamt mindestens 15 Unterrichtseinheiten verlängern. Bei einer Verlängerung einer gültigen Lizenz wird diese ab dem Datum der letzten Fortbildung um vier Jahre plus bis Quartalsende verlängert.

Beispiel:
Altes Ablaufdatum: 20.01.2024
Verlängerungslehrgänge: 8 UE am 14.10.2023 und 8 UE am 18.01.2024
Neues Ablaufdatum: 31.03.2028

Eine Aufsplittung der benötigten 15 Unterrichtseinheiten ist möglich.

Mögliche Aufsplittungen:

  • 1 Lehrgang mit 15 UE
    oder
  • 4 Lehrgänge je 2 UE (Onlineseminare) + 1 Lehrgang mit 8 UE
    oder
  • 2 Lehrgänge je 8 UE
    oder
  • 3 Lehrgänge je 5 UE
    oder
  • 2 Lehrgänge je 5 UE + 1 Lehrgang mit 8 UE

Zur Verlängerung muss die Original-Vereinsmanagerlizenz eingereicht werden. Die Verlängerung einer VM-B-Lizenz verlängert gleichzeitig die VM-C-Lizenz.

Einzureichende Unterlagen

Senden Sie bitte per Post Ihre BLSV-Lizenz im Original zusammen mit der Bestätigung Ihrer Fortbildung(en), der unterschriebenen PsG-Selbstverpflichtungserklärung und einem kurzen Anschreiben mit aktueller E-Mail-Adresse und Ihrer Anschrift an den BLSV zu Händen des Lizenzmanagements in München. Sie erhalten anschließend die Lizenz mit neuem Gültigkeitsdatum digital per E-Mail zugestellt. Somit entfallen die auf Papier ausgestellten Lizenzen. Bei einer Verlängerung von bereits digital ausgestellten Lizenzen können Sie diese zusammen mit der Bestätigung Ihrer Fortbildung(-en) sowie der PsG-Selbstverpflichtungserklärung per E-Mail anuebungsleiter@blsv.deeinsenden.

Erneuerung abgelaufener Lizenzen

Die Erneuerung von abgelaufenen Lizenzen erfordert die Teilnahme an Vereinsmanager-Fortbildungsveranstaltungen oder einem Vereinsmanager-Wahlmodul des BLSV.

Im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Reaktivierung von Lizenzen im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit kann durch den Besuch von Fortbildungen im Umfang von insgesamt mindestens 15 UE erfolgen. Die Gültigkeitsdauer Ihrer Lizenz wird nach der Teilnahme um drei Jahre auf Ablaufdatum der Lizenz plus bis zum Quartalsende verlängert. 

Im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach der Teilnahme an Fortbildungen im Umfang von insgesamt 30 UE um vier Jahre plus bis Quartalsende auf das Datum der letzten Fortbildung verlängert.

Überschreitung der Gültigkeitsdauer um drei Jahre: Ist Ihre Vereinsmanager-Lizenz länger als 3 Jahre ungültig, kontaktieren Sie bitte das Ressort Bildung.

Externe Lizenzverlängerungen

Bei einer Lizenzverlängerung durch externe Fortbildungsveranstaltungen fallen bei einer vom BLSV ausgestellten DOSB-Lizenz 25 Euro Lizenzausstellungsgebühr an. Diese Gebühr wird dem Lizenzinhaber pro Lizenz und bei einer komplett externen Absolvierung der benötigten Unterrichtseinheiten in Rechnung gestellt. Als externe Fortbildungsveranstaltungen zählen Veranstaltungen von Sportfachverbänden sowie externer Institutionen (u.a. Polizei, Bundeswehr, Lehrerfortbildungen).

Verlust

Bei Verlust wird die Lizenz neu ausgestellt. Bitte wenden Sie sich im Verlustfall an das Ressort Bildung (bildung@blsv.de).