BAYERISCHER LANDES-SPORTVERBAND e.V.

Bestandserhebung

1. Warum muss ich eine Bestandserhebung abgeben?

Die fristgerechte Meldung Ihrer Mitglieder an den Bayerischen Landes-Sportverband e.V. ist gleichermaßen für den Verband wie für den Verein von größter Bedeutung. Sie entspricht den Bestimmungen der Satzung und Ordnungen des BLSV und den Vereinbarungen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Im Einvernehmen mit den Landessportbünden und den Spitzenverbänden auf Bundesebene sind Vereinsmitglieder bundesweit ausschließlich online und namentlich zu melden.

Durch die Meldung Ihrer Mitglieder an den BLSV erhalten diese den Versicherungsschutz der ARAG-Sportversicherung.

 

2. Von wann bis wann kann ich die Bestandserhebung abgeben?

Ab 01.01. bis 31.01. des laufenden Jahres

3. Was passiert, wenn ich nicht fristgerecht abgebe?

Sie erhalten eine Erinnerung (1. Februarwoche), danach eine Mahnung (3. Februarwoche). Sollten Sie Ihre Bestandserhebung daraufhin weiterhin nicht abgeben wird Ihr Verein mit Beschluss des Präsidiums aus dem BLSV ausgeschlossen.

4. Kann ich nach einem Ausschluss wieder aufgenommen werden?

Wenn die Gründe zum Ausschluss behoben sind (d.h. die Bestandserhebung abgegeben wurde) und eine Wiederaufnahmegebühr von 200 Euro gezahlt wird, ist eine Wiederaufnahme bis zum Jahresende möglich.

5. Wo bekomme ich meinen Nachweis zur Gemeinnützigkeit/ Freistellungsbescheid?

Beim Finanzamt für Körperschaften Ihres jeweiligen Vereinssitzes

6. Was passiert wenn ich keinen Nachweis zur Gemeinnützigkeit abgeben kann?

Sie werden beim BLSV vom ordentlichen zum außerordentlichen Mitglied. Der BLSV kann den Verein dadurch nicht mit Rat und Tat unterstützen.

7. Wie kann ich eine freiwillige Ehrenamtsversicherung abschließen oder kündigen?

Die Ehrenamtsversicherung kann jederzeit online im BLSV Cockpit abgeschlossen werden. Eine Kündigung oder Änderung der Ehrenamtsversicherung ist jedoch immer nur zum Jahresende möglich. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die freiwillige Ehrenamtsversicherung seit dem Jahr 2019 bei 3,50 € liegen.

8. Woher bekomme ich meine Vereinsregisternummer?

Ihre Vereinsregisternummer können Sie beim für Sie zuständigen Amtsgericht erfragen.

9. Warum muss ich meine Vereinsregisternummer beim BLSV melden?

Für die Überprüfung der Sportförderanträge ist die Angabe der Vereinsregisternummer beim BLSV notwendig.

10. Wann werden die BLSV-Beiträge bezahlt?

Die Verbandsrechnung wird nach der Bestandserhebung, frühestens zum 1. Februar mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen an Ihren Verein gesendet.

11. Gibt es bei unterjähriger Auflösung/ Kündigung meines Vereins eine Beitragserstattung?

Nein, da die Mitgliedschaft im BLSV immer bis zum Jahresende läuft. Bei einer Auflösung werden die Beiträge nicht rückerstattet, da es sich um Jahresbeiträge handelt.

12. Warum werden den Sportfachverbänden die Zahlen der Vereine zur Verfügung gestellt?

Die Sportfachverbände bekommen, abhängig von der Anzahl der beim BLSV durch die BLSV-Vereine gemeldeten Mitglieder, Sportfördergelder (vom Innenministerium). Als Nachweis erhalten die Sportfachverbände die BLSV-Mitgliederzahlen. Sportfachverbände sind aber nicht berechtigt, die BLSV-Zahlen als Grundlage zur Berechnung der Fachverbandsbeiträge zu nutzen.

13. Welche Möglichkeiten hat ein Verein, falls der Fachverband die BLSV-Zahlen als Grundlage der Berechnung der Beiträge nutzt?

- Schriftlich Einspruch beim SFV einlegen

- Dem Fachverband (sofern Verein im Fachverband Mitglied) tatsächliche Zahlen melden

- Falls keine Mitgliedschaft besteht, Rechnungsstornierung verlangen (Fachverband hat eine Nachweispflicht über die Mitgliedschaft des Vereins zu erbringen)

14. Warum muss ich die Mitgliederbeiträge bei der Bestandserhebung angeben?

Zur Überprüfung des Mindestbeitragsaufkommens bei der Berechnung der Sportförderpauschale (die vom Verein verlangten Mindestbeiträge müssen dabei mindestens erreichen: Kinder 12 €, Jugendliche 25 €, Erwachsene 50 €).

15. Muss ich unterjährige Veränderungen bei den von der freiwilligen Ehrenamtsversicherung betroffenen Ämtern melden? (z.B. Wenn sich der Jugendleiter ändert)

Nein, da die freiwillige Ehrenamtsversicherung nicht personenbezogen, sondern amtsbezogen ist. Eine Änderung der Vereinsvorstandschaft ist dem BLSV für alle anderen Zwecke umgehend mitzuteilen (im BLSV-Cockpit).

16. Woher bekomme ich Informationen zur GEMA?

www.blsv.de Vereinsservice GEMA und Rundfunkbeitrag Link zur GEMA oder direkt unter www.gema.de

17. Warum muss ich den bayernsport beziehen?

Öffentliches Organ des BLSV mit vielen nützlichen Informationen zum Vereinsleben. Der Pflichtbezug ist in der Satzung festgehalten.

18. Wie viele bayernsport Exemplare muss ich beziehen?

Als Mitglied im BLSV müssen Sie nach der Satzung des BLSV mindestens ein Exemplar des bayernsports beziehen. Ab 2020 gilt dies auch für Mehrspartenvereine, die nur noch 1 Pflichtabo anstatt den früheren 2 Pflichtabos haben.

19. Was kostet der bayernsport?

Der Medienbeitrag, der den postalischen Versand und den digitalen Abruf des bayernsports enthält, liegt bei 75 € im Jahr. Bei unterjährigem Beitritt in den BLSV ist eine anteilige Berechnung möglich.

20. Ist der bayernsport auch in digitaler Form erhältlich?

Ja, der bayernsport ist auch digital verfügbar. Vorerst ist die digitale Version für Vereine nur parallel zur Print-Version erhältlich. Durch den digitalen bayernsport ist es allerdings möglich, die Inhalte an mehrere Mitglieder weiterzugeben, ohne zwingend ein weiteres Abo abschließen zu müssen. An einer Weiterentwicklung im Sinne des Umweltschutzes wird gearbeitet.

21. Wann kann ich den bayernsport kündigen?

Mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Jahresende.

22. Wie kann ich einen bayernsport-Abonnenten ändern?

Im BLSV-Cockpit unter dem Reiter „bayernsport Abonnements“ oder schreiben Sie uns eine Email an aboservice@blsv.de

23. Kann ich unterjährig weitere Exemplare dazu bestellen?

Ja, im BLSV-Cockpit oder per Email an aboservice@blsv.de

24. Kann ich unter Berücksichtigung der Pflichtabos, zu viele bestellte Exemplare wieder abbestellen?

Während des Jahres können keine Exemplare abbestellt werden, jedoch ist eine Kündigung zum Jahresende möglich.

25. Wie gründe ich einen Verein?

Mindestens drei Leute können mit schriftlichem Protokoll einer Gründungsversammlung und einer Vereinssatzung einen Verein gründen. Wenn der Verein ein e.V. werden soll, müssen mindestens sieben Personen an der Gründung des Vereins beteiligt sein.

26. Ab wann und wo kann ich einen Verein eintragen lassen?

Um den Verein eintragen zu lassen, benötigt man mindestens 7 Gründungsmitglieder mit einem gewählten Vorsitzenden und eine von der Mitgliederversammlung beschlossene Vereinssatzung. Die Eintragung erfolgt im für den Vereinssitz zuständigen Amtsgericht.

27. Ist mein Verein im Vereinsregister eingetragen?

Die Auskunft über Ihre Eintragung im Vereinsregister erhalten Sie beim für Sie zuständigen Amtsgericht.

28. In welchem Amtsgericht ist mein Verein eingetragen?

Beim für den Vereinssitz zuständigen Amtsgericht (Ort der offiziellen Postanschrift ist Vereinssitz).

29. Woher bekomme ich meine Vereinsregisternummer?

Ihre Vereinsregisternummer können Sie beim für Sie zuständigen Amtsgericht erfragen.

30. Warum muss ich meine Vereinsregisternummer beim BLSV melden?

Für die Überprüfung der Sportförderanträge ist die Angabe der Vereinsregisternummer beim BLSV notwendig.

31. Wie wird ein Verein Mitglied im BLSV?

Siehe blsv.de Vereinsservice Mitgliederverwaltung Beitritt zum BLSV

32. Wie lange dauert das Antragsverfahren?

Wenn der vollständig ausgefüllte Antrag mit der BLSV-kompatiblen Satzung bis spätestens Mittwoch dem BLSV vorliegt, erfolgt die Aufnahme zum darauffolgenden Dienstag.

33. Was ist eine BLSV-kompatible Satzung?

Der Zweck des Vereins ist ausschließlich auf eine vom BLSV anerkannte Sportart ausgerichtet (siehe dazu: aktuelle Sportartenliste), die Aufnahme einer juristischen Person ist nicht möglich (nur natürliche Personen), der Verein ist allgemeinnützig (für jedermann zugänglich; Betriebssportgemeinschaften auch öffentlich). Zudem muss der Passus vorhanden sein, dass Ihr Verein Mitglied im BLSV ist und dessen Satzungen du Ordnungen anerkennt und, dass mit der Zugehörigkeit von Einzelpersonen zum Verein deren Zugehörigkeit zum BLSV vermittelt wird.

34. Wie gestalte ich eine Vereinssatzung (Mustersatzung)?

Der BLSV bietet Mustersatzungen an: blsv.de Downloads Mustersatzungen (auch Satzungen der Fachverbände, aber nicht immer zulässig für BLSV, z.B. Reit- und Fahrverband oder Kegelverband)

35. Kann auch nur eine Sportabteilung Mitglied werden?

Die Sportabteilung eines Vereins kann Mitglied im BLSV werden, wenn - der gesamte Verein aufgrund seines Vereinszwecks nicht aufgenommen werden kann (z.B. Ditib, Karnevalsvereine, Pferdezüchter) - in der Abteilungsordnung die Mitgliedschaft im BLSV gemäß den BLSV-Satzungsvorgaben erfüllt ist. - nicht die gesamte DAV-Sektion beitreten will (Sport- und Wettkampfkletterer; Versicherungsschutz über DAV-Sektion; Ski- und Kanusport Versicherung über BLSV).

36. Wie kann ein Verein aus dem BLSV austreten?

Mit einer schriftlichen Kündigung zum Jahresende. Die Kündigung muss hierbei mit dem Protokoll der Mitgliederversammlung bei der der Austritt aus dem BLSV beschlossen wurde, bis spätestens 30.06. beim Bayerischen Landes-Sportverband eingehen.

37. Was muss die Kündigung beinhalten?

- Austrittserklärung oder Kündigungsschreiben mit Unterschriften des gesamten Vereinsvorstands (abhängig von Vereinssatzung). - Protokoll der Mitgliederversammlung in welcher die Kündigung beschlossen wurde

38. Wie kann ich meinen Verein auflösen?

Die Auflösung eines Vereins kann nur anhand den in der Vereinssatzung vorgegebenen Statuten geschehen. In den meisten Fällen muss über die Auflösung des Vereins in der Mitgliederversammlung entschieden werden.

39. Was muss man bei Auflösung eines Vereins beachtet werden?

Mitteilung an den BLSV mit dem Protokoll der Mitgliederversammlung zur Auflösung oder (bei eingetragenen Vereinen) Auszug aus dem Vereinsregister, aus welcher die Auflösung ersichtlich ist.

40. Muss bei Neuaufnahme in den BLSV immer der Jahresbeitrag bezahlt werden?

Nein. Wenn ein Verein erst im 2., 3. oder 4. Quartal aufgenommen wird, ermäßigen sich die Verbandsbeiträge und die Versicherungsprämien im Jahr der Aufnahme jeweils um ¼, ½ bzw. ¾.

41. Wie hoch ist die Aufnahmegebühr in den BLSV?

Die Aufnahmegebühr in den BLSV beträgt 50 Euro.

42. Werde ich durch Mitgliedschaft im BLSV auch automatisch Mitglied in einem Fachverband?

Nein. Von einer Mitgliedschaft im BLSV kann keine Mitgliedschaft im Sportfachverband abgeleitet werden.

43. Warum werden den Sportfachverbänden die Zahlen der Vereine zur Verfügung gestellt?

Die Sportfachverbände bekommen abhängig von der Anzahl der beim BLSV durch die BLSV-Vereine gemeldeten Mitglieder Sportfördergelder (vom Innenministerium). Als Nachweis erhalten die Sportfachverbände die BLSV-Zahlen. Sportfachverbände sind aber nicht berechtigt die BLSV-Zahlen als Grundlage zur Berechnung der Fachverbandsbeiträge zu nutzen.

44. Welche Möglichkeiten hat ein Verein, falls der Fachverband die BLSV-Zahlen als Grundlage der Berechnung der Beiträge nutzt?

- schriftlich Einspruch beim SFV einlegen - dem Fachverband (sofern Verein im Fachverband Mitglied) tatsächliche Zahlen melden - falls keine Mitgliedschaft besteht, Rechnungsstornierung verlangen (Fachverband hat eine Nachweispflicht über die Mitgliedschaft des Vereins zu erbringen)

45. Wird für Mitglieder, die unter „99-Sonstige Mitglieder“ gemeldet sind auch ein Mitgliedsbeitrag durch den BLSV erhoben?

Nachdem der BLSV auch für Mitgliedermeldungen in der „99 – Sonstige Mitglieder“ Versicherungsschutz gewährt und auch diese Mitglieder bei der Sportförderung Ihres Vereines gezählt werden, werden die Mitglieder unter „99-Sonstige Mitglieder“ wie Mitgliederzuordnungen bei einem Sportfachverband des BLSV behandelt.

47. Kann man weiter auch überweisen? Bei unserem Beitrag ist eine SEPA-Lastschrift zu hoch.

Wenn Sie kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, erhalten Sie eine Verbandsrechnung, welche Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsausstellung überweisen können.

Datenabgleich (Excel-Check)

1. Können in der Excel-Datei auf den weiteren Tabellen andere Informationen vorhanden sein oder muss das restliche Excel leer sein?

Die Excel-Datei darf nur die vorgegebenen Spalten beinhalten. Weitere Informationen (auch in anderen Tabellenblättern) können nicht verarbeitet werden und führen zu einer Ablehnung der Datei.

2. Muss ich alle Mitglieder manuell in die Excel-Datei eingeben oder wird der Stand soweit beim BLSV vorhanden übertragen?

Die Altdaten aus dem letzten Jahr stehen Ihnen im BLSV Cockpit zur Verfügung. Neben den Stamm-/und Funktionärsdaten sind in diesem Jahr auch die Mitgliedsdaten des Vorjahres abrufbar und übertragbar.

3. Muss bei der Meldung zwingend eine xls-Datei genutzt werden oder kann es auch eine csv-Datei sein?

Es kann eine .xls, .xlsx oder optional auch eine .ods Datei verwendet werden. csv – oder andere Dateitypen werden vom System nicht erkannt.

4. Gibt es eine Vorlage in welchem Format die xls-Datei gefüllt werden muss und wie diese auszusehen hat?

Die Excel-Vorlage finden Sie unter folgendem Link:

www.blsv.de/blsv/vereinsservice/bestandserhebung-2020/be-2020.html

5. Muss bei Geburtstag zwischen TT, MM, JJJJ ein Punkt gemacht werden?

Bitte das Geburtsdatum Ihrer Mitglieder mit Punkt angeben (bsp. 05.02.2000)

6. In welcher Form muss ich das Geschlecht meiner Mitglieder angeben?

Das Geschlecht Ihrer Mitglieder geben Sie bitte ausschließlich im Format m/w an.

Ausgeschriebene Formen des Geschlechts oder andere Nennungen (männlich/weiblich, Herr/Frau etc.) können nicht ausgelesen werden.

7. Wie kann ich Mitglieder melden, die in mehreren Sparten aktiv sind?

Mitglieder, die in Ihrem Verein mehrere Sportarten ausüben, müssen in der Excel-Liste für jede Abteilungszugehörigkeit mit der jeweils zugehörigen Spartennummer untereinander angegeben werden. Mitglieder, die durch die Ausübung mehrere Sportarten mehrmals in der Liste eingetragen sind, werden nur einmal in Rechnung gestellt.

8. Kann die Excel-Datei in Spaltenbreite und Zeilenhöhe verändert werden?

Ja. Eine Veränderung in der Spaltenbreite und Zeilenhöhe hat keine Auswirkungen auf die Berechnung. Jedoch darf die Excel-Datei nur die vorgegebenen Spalten beinhalten. Weitere Informationen (auch in anderen Tabellenblättern) können nicht verarbeitet werden und führen zu einer Ablehnung der Datei.

9. Eine Person wird trotz gleicher Schreibweise und gleichen Geburtsdatums zweimal im System angezeigt, woran kann das liegen?

Bitte kontrollieren Sie, ob sich vor oder nach den Namen des Mitglieds Leerzeichen befinden. Leerzeichen führen dazu, dass das System die Person als zwei unterschiedliche Personen wahrnimmt.

10. Müssen alle Spalten der Excel-Liste befüllt werden?

Nein die Spalten, 'Titel' und 'Namenszusatz' müssen nicht befüllt werden, wenn die Person keinen Titel oder Namenszusatz hat. Die Spalten müssen aber in der Tabelle vorhanden sein.

11. Was bedeutet die Spalte Namenszusatz?

Unter Namenszusatz ist zum Beispiel MdL (Mitglied des Landtages) zu verstehen.

12. Meine Excel-Datei wird nicht angenommen, woran kann das liegen?

Bitte kontrollieren Sie zunächst, ob die Überschriftszeile mit allen Spalten wie in der Vorlage vorhanden ist.

Sollte dies der Fall sein, überprüfen Sie bitte, ob alle Zellen Ihrer Excel-Datei befüllt sind. Sollten Leerzellen vorhanden sein, kann die Datei nicht angenommen werden.

Zudem kontrollieren Sie bitte, ob Ihre Excel-Datei das richtige Format aufweist (.xls, .xlsx, .ods) und ob alle Zellen im richtigen Format gefüllt sind.

13. Muss ich auf Groß- und Kleinschreibung achten?

Nein, in der Excel-Tabelle müssen Sie nicht auf Groß und Kleinschreibung der Mitgliedernamen achten.

14. Wie funktioniert der Datenabgleich?

Beim Datenabgleich werden die Mitgliederdaten Ihres Vereines vom Vorjahr (Stand 31.12. des Vorjahres) mit der von Ihnen hochgeladenen Excel-Liste verglichen.

Das System erkennt Änderungen der Spartenzuordnungen Ihrer Bestandsmitglieder und fügt Ihre Bestandsmitglieder den neuen Sparten hinzu. Sollte ein Mitglied des Vorjahres nicht mehr auf der neu hochgeladenen Excel-Liste vorhanden sein, wird auch dies vom System erkannt und von Ihrem Jahresanfangsbestand abgezogen.

Neue Mitglieder (Personen die ab 01.01. Mitglied in Ihrem Verein sind), die sich auf der Excel-Liste befinden, werden Ihrem Bestand hinzugefügt.

Vereinsdaten-/Mitgliederpflege

1. Wo bekomme ich meinen Nachweis zur Gemeinnützigkeit/ Freistellungsbescheid?

Beim Finanzamt für Körperschaften Ihres jeweiligen Vereinssitzes

2. Was passiert, wenn ich keinen Nachweis zur Gemeinnützigkeit abgeben kann?

Sie werden beim BLSV vom ordentlichen zum außerordentlichen Mitglied. Der BLSV kann den Verein dadurch nicht mit Rat und Tat unterstü

3. Wie kann ich eine freiwillige Ehrenamtsversicherung abschließen oder kündigen?

Im BLSV - Cockpit ist jederzeit ein Neuabschluss möglich. Kündigungen sind jedoch erst zum Jahresende mög

4. Muss ich unterjährige Veränderungen bei den von der freiwilligen Ehrenamtsversicherung betroffenen Ämtern melden (z.B. Wenn sich der Jugendleiter ändert)?

Nein, da die freiwillige Ehrenamtsversicherung nicht personenbezogen, sondern amtsbezogen ist. Eine Änderung der Vereinsvorstandschaft ist dem BLSV für alle anderen Zwecke umgehend mitzuteilen (im BLSV - Cock

5. Kann ich unterjährig weitere Exemplare des bayernsport Magazins dazu bestellen?

Ja, im BLSV - Cockpit unter dem Reiter „bayernsport-Abonnements“ oder per Email an aboservice@bl

6. Kann ich unter Berücksichtigung der Pflichtabos, zu viele bestellte Exemplare wieder abbestellen?

Während des Jahres können keine Exemplare abbestellt werden, jedoch ist eine Kündigung zum Jahresende möglich.

7. Wann werden die BLSV-Beiträge bezahlt?

Die Verbandsrechnung wird nach der Bestandserhebung, frühestens zum 1. Februar mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen an Ihren Verein gese

8. Gibt es bei unterjähriger Auflösung/ Kündigung eine Beitragserstattung?

Nein, da die Mitgliedschaft im BLSV immer bis zum Jahresende läuft. Bei einer Auflösung werden die Beiträge nicht rückerstattet, da es sich um Jahresbeiträge handelt.

9. Warum werden den Sportfachverbänden die Mitgliederzahlen der Vereine zur Verfügung gestellt?

Die Sportfachverbände bekommen abhängig von der Anzahl der beim BLSV durch die BLSV-Vereine gemeldeten Mitglieder Sportfördergelder (vom Innenministerium). Als Nachweis erhalten die Sportfachverbände die BLSV-Zahlen. Sportfachverbände sind aber nicht berechtigt, die BLSV-Zahlen als Grundlage zur Berechnung der Fachverbandsbeiträge zu nutzen.

10. Welche Möglichkeiten hat ein Verein, falls der Fachverband die BLSV-Zahlen als Grundlage der Berechnung der Beiträge nutzt?

- schriftlich Einspruch beim SFV einlegen

- dem Fachverband (sofern Verein im Fachverband Mitglied) tatsächliche Zahlen melden

- falls keine Mitgliedschaft besteht, Rechnungsstornierung verlangen (Fachverband hat eine Nachweispflicht über die Mitgliedschaft des Vereins zu erbringen)

 

11. Warum muss ich die Mitgliederbeiträge bei der Bestandserhebung angeben?

Zur Überprüfung des Mindestbeitragsaufkommens bei der Berechnung der Sportförderpauschale (Kinder 12 €, Jugendliche 25 €, Erwachsene 50 €).

12. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich unter der Mindestbeitragsgrenze liege?

Wenn ein Verein eine nicht-zweckgebundene Spende bekommt, kann dieser Betrag aus der Spende auf die Mitgliedsbeiträge umgelegt werden (z.B. 1000 Euro Spende/ Erlös aus Weihnachtsbaumversteigerung geteilt durch Anzahl der 100 Vereinsmitglieder = 10€/ Mitglied die auf den Jahresbeitrag angerechnet werden dürfen)

13. Muss ich unterjährige Austritte aus meinem Verein an den BLSV melden?

Unterjährige Austritte brauchen dem BLSV prinzipiell nicht gemeldet zu werden, da es sich bei Meldungen an den BLSV immer um Jahresmitgliedschaften handelt.

Sie haben jedoch die Möglichkeit unterjährige Austritte während des Jahres zur automatischen Löschung im Onlinedialog zur „Löschung zum 31.12.2020“ vorzumerken.

Die Vormerkungen zur Löschung können bis zum 31.12. jederzeit wieder im gleichen System entfernt werden.

 

14.In welcher Abteilung / Sparte sollen passive Mitglieder gemeldet werden?

Der BLSV unterscheidet nicht zwischen aktiven und passiven Mitgliedern. Vereinsmitglieder müssen mindestens einer vom BLSV anerkannten Sportart, in welcher Sie tätig sind oder waren, zugeordnet werden. Nur falls Sie keine Zuordnung eines Mitglieds zu einem Sportfachverband des BLSV machen können, ordnen Sie diese Mitglieder der Sparte „99-Sonstige Mitglieder“ zu.

15. Es gibt bei uns keinen allgemeinen Vereinsbeitrag,  sondern nur einzelne (unterschiedliche) Abteilungsbeiträge. Was gebe ich an?

Bitte geben Sie den durchschnittlichen Beitrag, den ein Mitglied für die Mitgliedschaft in IHrem Verein bezahlt, an.

16. Werden (versehentlich) doppelt eingegebene Mitglieder nach wie vor vom System erfasst und eine entsprechende Löschung empfohlen?

Mitglieder die manuell doppelt erfasst werden, werden automatisch nicht in Ihre Mitgliederliste übernommen. Mitglieder die sich beim Datenabgleich zweimal mit identischen Daten auf Ihrer Excel-Liste befinden, werden nur einmal übernommen.

17. Wie können mehrere gleichberechtigte Vereinsvorsitzende eingegeben werden?

In unserem System kann nur ein Vorsitzender eingetragen werden. Bitte teilen Sie uns die Kontaktdaten Ihres Vereinsvorsitzenden mit, der für die BLSV-Mitgliederbelange im Verein verantwortlich ist.

18. Wie erfasse ich Änderungen bei den Mitgliedern (Namen, Sparten, fehlerhafte Erfassungen z.B. Geburtsdatum)?

Änderungen am Namen eines Mitglieds können Sie jederzeit durchführen. Dazu wählen Sie das entsprechende Mitglied aus Ihrer Mitgliederliste im Cockpit aus und Ändern den Namen. Änderungswünsche am Geburtsdatum eines Mitglieds können nur durch eine E-Mail an meldung@blsv.de veranlasst werden.

19. Kann man weiter auch überweisen? Bei unserem Beitrag ist eine SEPA-Lastschrift zu hoch.

Wenn Sie kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, erhalten Sie eine Verbandsrechnung, welche Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsausstellung überweisen können.

20. In unserem Verein arbeiten Hauptamtliche, wo werden diese erfasst?

Hauptamtliche Mitarbeiter, sofern Sie keine Mitglieder im Verein sind, müssen dem BLSV nicht gemeldet zu werden, da Sie auch keinen Anspruch auf Versicherungsschutz über den BLSV haben. Dem BLSV werden nur Vereinsmitglieder gemeldet.

21. Muss ich für eine Person mehrfach den Verbandsbeitrag bezahlen wenn sie mehrmals gemeldet ist?

Mitglieder die durch die Ausübung mehrere Sportarten mehrmals gemeldet werden, werden pro Verein nur einmal in Rechnung gestellt.

22. Erhebt der BLSV Gebühren pro Kopf und pro Verein oder pro Kopf und einmal im BLSV?

Für jedes Mitglied pro Kopf und pro Verein. Jeder Verein muss seine Mitglieder unabhängig von einer Mitgliedschaft der Person in einem anderen Verein jeweils dem BLSV melden.

23. Sind auch Ehrenmitglieder, die keinen Beitrag mehr zahlen, zu melden?

Dem BLSV sind alle Vereinsmitglieder zu melden. Unabhängig vom Status im Verein gewährt der BLSV Versicherungsschutz und erhebt daher den Verbandsbeitrag für alle Mitglieder.

24. Wozu brauchen Sie die Daten z.B. zur Homepage und zum Vereinsheim?

Diese Daten sind freiwillige Angaben und müssen nicht angegeben werden.

25. Was ist die Altersgrenzen für Jugendliche?

Als Jugendliche gelten Personen von 14 bis einschließlich 17 Jahren.

28. Gilt namentliche Meldung auch für Kinder unter 14 Jahren?

Seit 01.01.2017 müssen dem BLSV ALLE Mitglieder namentlich gemeldet werden.

29. Können für einen Verein mehrere Benutzer Zugangsdaten bekommen?

Derzeit leider nicht, jedoch ist geplant in Zukunft für einen Verein mehrere Zugänge zur Verfügung zu stellen.

30. Hat der Status eines Mitglieds (aktiv, passiv oder Fördermitglied) Einfluss auf den zu entrichtenden BLSV-Beitrag?

Dem BLSV sind alle Vereinsmitglieder zu melden. Unabhängig vom Status im Verein gewährt der BLSV Versicherungsschutz und erhebt daher den Verbandsbeitrag für alle Mitglieder.

31. Beitragserhebung für Kinder ab welchem Alter?

Bitte melden Sie alle Mitglieder – auch Kinder unter 14 Jahren - namentlich. Kinder sind von 0 bis einschließlich 13 Jahren. Der BLSV berechnet für alle Mitglieder den Verbandsbeitrag.

32. Wie sind Folgemeldungen möglich?

Folgemeldungen können sowohl als „Manuelle Erfassung“ als auch über das Hochladen einer „Excel-Datei“ gemeldet werden. Auch bei Folgemeldungen durch das Hochladen einer Excel-Datei muss nochmals die komplette Mitgliederliste (inkl. der zu meldenden Neueintritte) eingespielt werden. Das System erkennt, welche Mitglieder zuvor noch nicht auf der Liste waren und fügt diese Ihrem Bestand hinzu.

33. Muss ich bei der Nachmeldung nur die neuen Mitglieder angeben, oder erkennt das System, wer neu ist?

Bei der manuellen Bearbeitung (Eingabe eines Mitglieds in der Eingabemaske), werden nur die neuen Mitglieder hinzugefügt. Das System erkennt, falls ein Mitglied schon vorhanden ist und fügt dieses ggf. nicht Ihrer Mitgliederliste hinzu. Beim Datenabgleich mit einer Excel-Datei muss der gesamte Mitgliederbestand inklusive der neuen Mitglieder hochgeladen werden.

34. Bisher haben die Luftsport-Vereine des LVB keine namentliche Meldung abgeben müssen. Müssen nun auch Luftsportvereine Ihre Mitglieder namentlich melden?

Seit 01.01.2017 müssen dem BLSV ALLE Mitglieder namentlich gemeldet werden. Auch die Luftsportvereine müssen Ihre Mitglieder mit Namensmeldung angeben. Es dürfen auch keine Pseudonyme verwendet werden.

35. Ich habe eine neue Abteilung gegründet, wie melde ich diese beim BLSV an?

Neue Abteilungen müssen beim BLSV nicht separat angemeldet werden. Um eine neue Abteilung beim BLSV zu hinterlegen, melden Sie bitte Ihre Mitglieder, die in der jeweiligen Abteilung Mitglied sind, im BLSV-Cockpit.

Service-Center und Downloads

1. Warum ist mein Verein Mitglied im BLSV?

Sportförderung, vergünstigter Versicherungsschutz (ist der günstigste deutschlandweit), Dienstleistungen der Verbände

2. Was sind die Dienstleistungen des BLSV und seiner Fachverbände?

Beratung durch den BLSV, Versicherungsschutz, Kriterien für Sportförderung werden mit dem Ministerium ausgehandelt, zusätzliche Bildungsangebote zum Spielbetrieb / Ausbildungsangeboten der Fachverbände, Informationsweiterleitung

3. Woran erkenne ich, dass ich der Satzung und den Ordnungen des BLSV zugestimmt habe?

Mit Unterschrift der Beitrittserklärung an den BLSV

4. Wer beschließt die Satzung des BLSV?

Die delegierten Vereinsvertreter beim Verbandstag.

5. Was ist die späteste Frist zur Abgabe der Sportförderanträge?

Die späteste Frist zur Abgabe der Sportförderanträge ist der 01.03.

6. Wo reiche ich meinen Antrag für die Sportförderung ein?

Beim für Sie zuständigen Landratsamt, Sportamt oder Kreisverwaltungsreferat

7. Wo bekomme ich meinen Nachweis zur Gemeinnützigkeit/ Freistellungsbescheid?

Beim Finanzamt für Körperschaften Ihres jeweiligen Vereinssitzes

8. Was wird bei der Gemeinnützigkeit geprüft?

Finanzielle Verhältnisse der letzten 3 Jahre des Vereins

9. Was passiert, wenn ich nicht gemeinnützig bin?

Bitte dazu das Infoblatt Freistellungsbescheid und Gemeinnützigkeit beachten.

10. Was beinhaltet der Versicherungsschutz?

Siehe blsv.de Vereinsservice Versicherungen für Vereine

oder ARAG-Sportversicherung im Haus (089/ 15702-222)

11. Ab wann greift der Versicherungsschutz für die Mitglieder?

Der Versicherungsschutz für Ihre Mitglieder greift ab dem Zeitpunkt an dem Sie diese an den BLSV melden.

12. Was ist die freiwillige Ehrenamtsversicherung?

Freiwillige Versicherung für die gewählten oder berufenen Ämter im Verein. Nicht namens- oder personenbezogen, sondern amtsbezogen.

13. Was umfasst die freiwillige Ehrenamtsversicherung?

Siehe blsv.de Vereinsservice Versicherungen für Vereine freiwillige Ehrenamtsversicherung (Berufene und gewählte Ämter müssen nicht unbedingt Mitglied im Verein sein und können so trotzdem versichert werden)

14. Wie kann ich eine freiwillige Ehrenamtsversicherung abschließen oder kündigen?

Im BLSV-Cockpit ist jederzeit ein Neuabschluss möglich. Kündigungen oder Änderungen sind jedoch nur zum Jahresende möglich. Bitte beachten Sie, dass die freiwillige Ehrenamtsversicherung 3,50 € im Jahr kostet

15. Muss ich unterjährige Veränderungen bei den von der freiwilligen Ehrenamtsversicherung betroffenen Ämtern melden? (z.B. Wenn sich der Jugendleiter ändert)

Nein, da die freiwillige Ehrenamtsversicherung nicht personenbezogen, sondern amtsbezogen ist. Eine Änderung der Vereinsvorstandschaft ist dem BLSV für alle anderen Zwecke umgehend mitzuteilen (im BLSV-Cockpit).

16. Woher bekomme ich Informationen zur GEMA?

www.blsv.de Vereinsservice GEMA und Rundfunkbeitrag Link zur GEMA oder direkt unter www.gema.de

17. Warum muss ich den bayernsport beziehen?

Öffentliches Organ des BLSV mit vielen nützlichen Informationen zum Vereinsleben. Der Pflichtbezug ist in der Satzung festgehalten.

18. Wie viele bayernsport Exemplare muss ich beziehen?

Als Mitglied im BLSV müssen Sie nach der Satzung des BLSV mindestens ein Exemplar des bayernsports beziehen. Ab 2020 gilt dies auch für Mehrspartenvereine, die nur noch 1 Pflichtabo anstatt den früheren 2 Pflichtabos haben.

19. Was kostet der bayernsport?

Der Medienbeitrag, der den postalischen Versand und den digitalen Abruf des bayernsports enthält, liegt bei 75 € im Jahr. Bei unterjährigem Beitritt in den BLSV ist eine anteilige Berechnung möglich.

20. Ist der bayernsport auch in digitaler Form erhältlich?

Ja, der bayernsport ist auch digital verfügbar. Vorerst ist die digitale Version für Vereine nur parallel zur Print-Version erhältlich. Durch den digitalen bayernsport ist es allerdings möglich, die Inhalte an mehrere Mitglieder weiterzugeben, ohne zwingend ein weiteres Abo abschließen zu müssen. An einer Weiterentwicklung im Sinne des Umweltschutzes wird gearbeitet.

21. Wann kann ich den bayernsport kündigen?

Mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Jahresende.

22. Wie kann ich einen bayernsport-Abonnenten ändern?

Im BLSV-Cockpit unter dem Reiter „bayernsport Abonnements“ oder schreiben Sie uns eine Email an aboservice@blsv.de

23. Kann ich unterjährig weitere Exemplare dazu bestellen?

Ja, im BLSV-Cockpit oder per Email an aboservice@blsv.de

24. Kann ich unter Berücksichtigung der Pflichtabos, zu viele bestellte Exemplare wieder abbestellen?

Während des Jahres können keine Exemplare abbestellt werden, jedoch ist eine Kündigung zum Jahresende möglich.

25. Wie gründe ich einen Verein?

Mindestens drei Leute können mit schriftlichem Protokoll einer Gründungsversammlung und einer Vereinssatzung einen Verein gründen. Wenn der Verein ein e.V. werden soll, müssen mindestens sieben Personen an der Gründung des Vereins beteiligt sein.

26. Ab wann und wo kann ich einen Verein eintragen lassen?

Um den Verein eintragen zu lassen, benötigt man mindestens 7 Gründungsmitglieder mit einem gewählten Vorsitzenden und eine von der Mitgliederversammlung beschlossene Vereinssatzung. Die Eintragung erfolgt im für den Vereinssitz zuständigen Amtsgericht.

27. Ist mein Verein im Vereinsregister eingetragen?

Die Auskunft über Ihre Eintragung im Vereinsregister erhalten Sie beim für Sie zuständigen Amtsgericht.

28. In welchem Amtsgericht ist mein Verein eingetragen?

Beim für den Vereinssitz zuständigen Amtsgericht (Ort der offiziellen Postanschrift ist Vereinssitz).

29. Woher bekomme ich meine Vereinsregisternummer?

Ihre Vereinsregisternummer können Sie beim für Sie zuständigen Amtsgericht erfragen.

30. Warum muss ich meine Vereinsregisternummer beim BLSV melden?

Für die Überprüfung der Sportförderanträge ist die Angabe der Vereinsregisternummer beim BLSV notwendig.

31. Wie wird ein Verein Mitglied im BLSV?

Siehe blsv.de Vereinsservice Mitgliederverwaltung Beitritt zum BLSV

32. Wie lange dauert das Antragsverfahren?

Wenn der vollständig ausgefüllte Antrag mit der BLSV-kompatiblen Satzung bis spätestens Mittwoch dem BLSV vorliegt, erfolgt die Aufnahme zum darauffolgenden Dienstag.

33. Was ist eine BLSV-kompatible Satzung?

Der Zweck des Vereins ist ausschließlich auf eine vom BLSV anerkannte Sportart ausgerichtet (siehe dazu: aktuelle Sportartenliste), die Aufnahme einer juristischen Person ist nicht möglich (nur natürliche Personen), der Verein ist allgemeinnützig (für jedermann zugänglich; Betriebssportgemeinschaften auch öffentlich). Zudem muss der Passus vorhanden sein, dass Ihr Verein Mitglied im BLSV ist und dessen Satzungen du Ordnungen anerkennt und, dass mit der Zugehörigkeit von Einzelpersonen zum Verein deren Zugehörigkeit zum BLSV vermittelt wird.

34. Wie gestalte ich eine Vereinssatzung (Mustersatzung)?

Der BLSV bietet Mustersatzungen an: blsv.de Downloads Mustersatzungen (auch Satzungen der Fachverbände, aber nicht immer zulässig für BLSV, z.B. Reit- und Fahrverband oder Kegelverband)

35. Kann auch nur eine Sportabteilung Mitglied werden?

Die Sportabteilung eines Vereins kann Mitglied im BLSV werden, wenn - der gesamte Verein aufgrund seines Vereinszwecks nicht aufgenommen werden kann (z.B. Ditib, Karnevalsvereine, Pferdezüchter) - in der Abteilungsordnung die Mitgliedschaft im BLSV gemäß den BLSV-Satzungsvorgaben erfüllt ist. - nicht die gesamte DAV-Sektion beitreten will (Sport- und Wettkampfkletterer; Versicherungsschutz über DAV-Sektion; Ski- und Kanusport Versicherung über BLSV).

36. Wie kann ein Verein aus dem BLSV austreten?

Mit einer schriftlichen Kündigung zum Jahresende. Die Kündigung muss hierbei mit dem Protokoll der Mitgliederversammlung bei der der Austritt aus dem BLSV beschlossen wurde, bis spätestens 30.06. beim Bayerischen Landes-Sportverband eingehen.

38. Wie kann ich meinen Verein auflösen?

Die Auflösung eines Vereins kann nur anhand den in der Vereinssatzung vorgegebenen Statuten geschehen. In den meisten Fällen muss über die Auflösung des Vereins in der Mitgliederversammlung entschieden werden.

39. Was muss man bei Auflösung eines Vereins beachtet werden?

Mitteilung an den BLSV mit dem Protokoll der Mitgliederversammlung zur Auflösung oder (bei eingetragenen Vereinen) Auszug aus dem Vereinsregister, aus welcher die Auflösung ersichtlich ist.

40. Muss bei Neuaufnahme in den BLSV immer der Jahresbeitrag bezahlt werden?

Nein. Wenn ein Verein erst im 2., 3. oder 4. Quartal aufgenommen wird, ermäßigen sich die Verbandsbeiträge und die Versicherungsprämien im Jahr der Aufnahme jeweils um ¼, ½ bzw. ¾.

41. Wie hoch ist die Aufnahmegebühr in den BLSV?

Die Aufnahmegebühr in den BLSV beträgt 50 Euro.

42. Werde ich durch Mitgliedschaft im BLSV auch automatisch Mitglied in einem Fachverband?

Nein. Von einer Mitgliedschaft im BLSV kann keine Mitgliedschaft im Sportfachverband abgeleitet werden.

43. Warum werden den Sportfachverbänden die Zahlen der Vereine zur Verfügung gestellt?

Die Sportfachverbände bekommen abhängig von der Anzahl der beim BLSV durch die BLSV-Vereine gemeldeten Mitglieder Sportfördergelder (vom Innenministerium). Als Nachweis erhalten die Sportfachverbände die BLSV-Zahlen. Sportfachverbände sind aber nicht berechtigt die BLSV-Zahlen als Grundlage zur Berechnung der Fachverbandsbeiträge zu nutzen.

44. Welche Möglichkeiten hat ein Verein, falls der Fachverband die BLSV-Zahlen als Grundlage der Berechnung der Beiträge nutzt?

- schriftlich Einspruch beim SFV einlegen - dem Fachverband (sofern Verein im Fachverband Mitglied) tatsächliche Zahlen melden - falls keine Mitgliedschaft besteht, Rechnungsstornierung verlangen (Fachverband hat eine Nachweispflicht über die Mitgliedschaft des Vereins zu erbringen)

45. Wird für Mitglieder, die unter „99-Sonstige Mitglieder“ gemeldet sind auch ein Mitgliedsbeitrag durch den BLSV erhoben?

Nachdem der BLSV auch für Mitgliedermeldungen in der „99 – Sonstige Mitglieder“ Versicherungsschutz gewährt und auch diese Mitglieder bei der Sportförderung Ihres Vereines gezählt werden, werden die Mitglieder unter „99-Sonstige Mitglieder“ wie Mitgliederzuordnungen bei einem Sportfachverband des BLSV behandelt.

47. Kann man weiter auch überweisen? Bei unserem Beitrag ist eine SEPA-Lastschrift zu hoch.

Wenn Sie kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, erhalten Sie eine Verbandsrechnung, welche Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsausstellung überweisen können.