
Bestandserhebung
1. Warum muss ich eine Bestandserhebung abgeben?
Die fristgerechte Meldung Ihrer Mitglieder an den Bayerischen Landes-Sportverband e.V. ist gleichermaßen für den Verband wie für den Verein von größter Bedeutung. Sie entspricht den Bestimmungen der Satzung und Ordnungen des BLSV und den Vereinbarungen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Im Einvernehmen mit den Landessportbünden und den Spitzenverbänden auf Bundesebene sind Vereinsmitglieder bundesweit ausschließlich online und namentlich zu melden.
Durch die Meldung Ihrer Mitglieder an den BLSV erhalten diese den Versicherungsschutz der ARAG-Sportversicherung.
2. Von wann bis wann kann ich die Bestandserhebung abgeben?
Ab 01.01. bis 31.01. des laufenden Jahres
3. Was passiert, wenn ich nicht fristgerecht abgebe?
Sie erhalten eine Erinnerung (1. Februarwoche), danach eine Mahnung (3. Februarwoche). Sollten Sie Ihre Bestandserhebung daraufhin weiterhin nicht abgeben wird Ihr Verein mit Beschluss des Präsidiums aus dem BLSV ausgeschlossen.
4. Kann ich nach einem Ausschluss wieder aufgenommen werden?
Wenn die Gründe zum Ausschluss behoben sind (d.h. die Bestandserhebung abgegeben wurde) und eine Wiederaufnahmegebühr von 200 Euro gezahlt wird, ist eine Wiederaufnahme bis zum Jahresende möglich.
5. Wo bekomme ich meinen Nachweis zur Gemeinnützigkeit/ Freistellungsbescheid?
Beim Finanzamt für Körperschaften Ihres jeweiligen Vereinssitzes
6. Was passiert wenn ich keinen Nachweis zur Gemeinnützigkeit abgeben kann?
Sie werden beim BLSV vom ordentlichen zum außerordentlichen Mitglied. Der BLSV kann den Verein dadurch nicht mit Rat und Tat unterstützen.
7. Wie kann ich eine freiwillige Ehrenamtsversicherung abschließen oder kündigen?
Die Ehrenamtsversicherung kann jederzeit online im BLSV Cockpit abgeschlossen werden. Eine Kündigung oder Änderung der Ehrenamtsversicherung ist jedoch immer nur zum Jahresende möglich. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die freiwillige Ehrenamtsversicherung seit dem Jahr 2019 bei 3,50 € liegen.
8. Woher bekomme ich meine Vereinsregisternummer?
Ihre Vereinsregisternummer können Sie beim für Sie zuständigen Amtsgericht erfragen.
9. Warum muss ich meine Vereinsregisternummer beim BLSV melden?
Für die Überprüfung der Sportförderanträge ist die Angabe der Vereinsregisternummer beim BLSV notwendig.
10. Wann werden die BLSV-Beiträge bezahlt?
Die Verbandsrechnung wird nach der Bestandserhebung, frühestens zum 1. Februar mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen an Ihren Verein gesendet.
11. Gibt es bei unterjähriger Auflösung/ Kündigung meines Vereins eine Beitragserstattung?
Nein, da die Mitgliedschaft im BLSV immer bis zum Jahresende läuft. Bei einer Auflösung werden die Beiträge nicht rückerstattet, da es sich um Jahresbeiträge handelt.
12. Warum werden den Sportfachverbänden die Zahlen der Vereine zur Verfügung gestellt?
Die Sportfachverbände bekommen, abhängig von der Anzahl der beim BLSV durch die BLSV-Vereine gemeldeten Mitglieder, Sportfördergelder (vom Innenministerium). Als Nachweis erhalten die Sportfachverbände die BLSV-Mitgliederzahlen. Sportfachverbände sind aber nicht berechtigt, die BLSV-Zahlen als Grundlage zur Berechnung der Fachverbandsbeiträge zu nutzen.
13. Welche Möglichkeiten hat ein Verein, falls der Fachverband die BLSV-Zahlen als Grundlage der Berechnung der Beiträge nutzt?
- Schriftlich Einspruch beim SFV einlegen
- Dem Fachverband (sofern Verein im Fachverband Mitglied) tatsächliche Zahlen melden
- Falls keine Mitgliedschaft besteht, Rechnungsstornierung verlangen (Fachverband hat eine Nachweispflicht über die Mitgliedschaft des Vereins zu erbringen)
14. Warum muss ich die Mitgliederbeiträge bei der Bestandserhebung angeben?
Zur Überprüfung des Mindestbeitragsaufkommens bei der Berechnung der Sportförderpauschale (die vom Verein verlangten Mindestbeiträge müssen dabei mindestens erreichen: Kinder 12 €, Jugendliche 25 €, Erwachsene 50 €).
15. Muss ich unterjährige Veränderungen bei den von der freiwilligen Ehrenamtsversicherung betroffenen Ämtern melden? (z.B. Wenn sich der Jugendleiter ändert)
16. Woher bekomme ich Informationen zur GEMA?
17. Warum muss ich den bayernsport beziehen?
18. Wie viele bayernsport Exemplare muss ich beziehen?
19. Was kostet der bayernsport?
20. Ist der bayernsport auch in digitaler Form erhältlich?
21. Wann kann ich den bayernsport kündigen?
22. Wie kann ich einen bayernsport-Abonnenten ändern?
23. Kann ich unterjährig weitere Exemplare dazu bestellen?
24. Kann ich unter Berücksichtigung der Pflichtabos, zu viele bestellte Exemplare wieder abbestellen?
25. Wie gründe ich einen Verein?
26. Ab wann und wo kann ich einen Verein eintragen lassen?
27. Ist mein Verein im Vereinsregister eingetragen?
28. In welchem Amtsgericht ist mein Verein eingetragen?
29. Woher bekomme ich meine Vereinsregisternummer?
30. Warum muss ich meine Vereinsregisternummer beim BLSV melden?
31. Wie wird ein Verein Mitglied im BLSV?
32. Wie lange dauert das Antragsverfahren?
33. Was ist eine BLSV-kompatible Satzung?
34. Wie gestalte ich eine Vereinssatzung (Mustersatzung)?
35. Kann auch nur eine Sportabteilung Mitglied werden?
36. Wie kann ein Verein aus dem BLSV austreten?
37. Was muss die Kündigung beinhalten?
38. Wie kann ich meinen Verein auflösen?
39. Was muss man bei Auflösung eines Vereins beachtet werden?
40. Muss bei Neuaufnahme in den BLSV immer der Jahresbeitrag bezahlt werden?
41. Wie hoch ist die Aufnahmegebühr in den BLSV?
42. Werde ich durch Mitgliedschaft im BLSV auch automatisch Mitglied in einem Fachverband?
43. Warum werden den Sportfachverbänden die Zahlen der Vereine zur Verfügung gestellt?
44. Welche Möglichkeiten hat ein Verein, falls der Fachverband die BLSV-Zahlen als Grundlage der Berechnung der Beiträge nutzt?
45. Wird für Mitglieder, die unter „99-Sonstige Mitglieder“ gemeldet sind auch ein Mitgliedsbeitrag durch den BLSV erhoben?
47. Kann man weiter auch überweisen? Bei unserem Beitrag ist eine SEPA-Lastschrift zu hoch.
Datenabgleich (Excel-Check)
1. Können in der Excel-Datei auf den weiteren Tabellen andere Informationen vorhanden sein oder muss das restliche Excel leer sein?
Die Excel-Datei darf nur die vorgegebenen Spalten beinhalten. Weitere Informationen (auch in anderen Tabellenblättern) können nicht verarbeitet werden und führen zu einer Ablehnung der Datei.
2. Muss ich alle Mitglieder manuell in die Excel-Datei eingeben oder wird der Stand soweit beim BLSV vorhanden übertragen?
Die Altdaten aus dem letzten Jahr stehen Ihnen im BLSV Cockpit zur Verfügung. Neben den Stamm-/und Funktionärsdaten sind in diesem Jahr auch die Mitgliedsdaten des Vorjahres abrufbar und übertragbar.
3. Muss bei der Meldung zwingend eine xls-Datei genutzt werden oder kann es auch eine csv-Datei sein?
Es kann eine .xls, .xlsx oder optional auch eine .ods Datei verwendet werden. csv – oder andere Dateitypen werden vom System nicht erkannt.
4. Gibt es eine Vorlage in welchem Format die xls-Datei gefüllt werden muss und wie diese auszusehen hat?
Die Excel-Vorlage finden Sie unter folgendem Link:
www.blsv.de/blsv/vereinsservice/bestandserhebung-2020/be-2020.html
5. Muss bei Geburtstag zwischen TT, MM, JJJJ ein Punkt gemacht werden?
Bitte das Geburtsdatum Ihrer Mitglieder mit Punkt angeben (bsp. 05.02.2000)
6. In welcher Form muss ich das Geschlecht meiner Mitglieder angeben?
Das Geschlecht Ihrer Mitglieder geben Sie bitte ausschließlich im Format m/w an.
Ausgeschriebene Formen des Geschlechts oder andere Nennungen (männlich/weiblich, Herr/Frau etc.) können nicht ausgelesen werden.
7. Wie kann ich Mitglieder melden, die in mehreren Sparten aktiv sind?
Mitglieder, die in Ihrem Verein mehrere Sportarten ausüben, müssen in der Excel-Liste für jede Abteilungszugehörigkeit mit der jeweils zugehörigen Spartennummer untereinander angegeben werden. Mitglieder, die durch die Ausübung mehrere Sportarten mehrmals in der Liste eingetragen sind, werden nur einmal in Rechnung gestellt.
8. Kann die Excel-Datei in Spaltenbreite und Zeilenhöhe verändert werden?
Ja. Eine Veränderung in der Spaltenbreite und Zeilenhöhe hat keine Auswirkungen auf die Berechnung. Jedoch darf die Excel-Datei nur die vorgegebenen Spalten beinhalten. Weitere Informationen (auch in anderen Tabellenblättern) können nicht verarbeitet werden und führen zu einer Ablehnung der Datei.
9. Eine Person wird trotz gleicher Schreibweise und gleichen Geburtsdatums zweimal im System angezeigt, woran kann das liegen?
Bitte kontrollieren Sie, ob sich vor oder nach den Namen des Mitglieds Leerzeichen befinden. Leerzeichen führen dazu, dass das System die Person als zwei unterschiedliche Personen wahrnimmt.
10. Müssen alle Spalten der Excel-Liste befüllt werden?
Nein die Spalten, 'Titel' und 'Namenszusatz' müssen nicht befüllt werden, wenn die Person keinen Titel oder Namenszusatz hat. Die Spalten müssen aber in der Tabelle vorhanden sein.
11. Was bedeutet die Spalte Namenszusatz?
Unter Namenszusatz ist zum Beispiel MdL (Mitglied des Landtages) zu verstehen.
12. Meine Excel-Datei wird nicht angenommen, woran kann das liegen?
Bitte kontrollieren Sie zunächst, ob die Überschriftszeile mit allen Spalten wie in der Vorlage vorhanden ist.
Sollte dies der Fall sein, überprüfen Sie bitte, ob alle Zellen Ihrer Excel-Datei befüllt sind. Sollten Leerzellen vorhanden sein, kann die Datei nicht angenommen werden.
Zudem kontrollieren Sie bitte, ob Ihre Excel-Datei das richtige Format aufweist (.xls, .xlsx, .ods) und ob alle Zellen im richtigen Format gefüllt sind.
13. Muss ich auf Groß- und Kleinschreibung achten?
Nein, in der Excel-Tabelle müssen Sie nicht auf Groß und Kleinschreibung der Mitgliedernamen achten.
14. Wie funktioniert der Datenabgleich?
Beim Datenabgleich werden die Mitgliederdaten Ihres Vereines vom Vorjahr (Stand 31.12. des Vorjahres) mit der von Ihnen hochgeladenen Excel-Liste verglichen.
Das System erkennt Änderungen der Spartenzuordnungen Ihrer Bestandsmitglieder und fügt Ihre Bestandsmitglieder den neuen Sparten hinzu. Sollte ein Mitglied des Vorjahres nicht mehr auf der neu hochgeladenen Excel-Liste vorhanden sein, wird auch dies vom System erkannt und von Ihrem Jahresanfangsbestand abgezogen.
Neue Mitglieder (Personen die ab 01.01. Mitglied in Ihrem Verein sind), die sich auf der Excel-Liste befinden, werden Ihrem Bestand hinzugefügt.
Vereinsdaten-/Mitgliederpflege
1. Wo bekomme ich meinen Nachweis zur Gemeinnützigkeit/ Freistellungsbescheid?
2. Was passiert, wenn ich keinen Nachweis zur Gemeinnützigkeit abgeben kann?
Sie werden beim BLSV vom ordentlichen zum außerordentlichen Mitglied. Der BLSV kann den Verein dadurch nicht mit Rat und Tat unterstü
3. Wie kann ich eine freiwillige Ehrenamtsversicherung abschließen oder kündigen?
Im BLSV - Cockpit ist jederzeit ein Neuabschluss möglich. Kündigungen sind jedoch erst zum Jahresende mög
4. Muss ich unterjährige Veränderungen bei den von der freiwilligen Ehrenamtsversicherung betroffenen Ämtern melden (z.B. Wenn sich der Jugendleiter ändert)?
Nein, da die freiwillige Ehrenamtsversicherung nicht personenbezogen, sondern amtsbezogen ist. Eine Änderung der Vereinsvorstandschaft ist dem BLSV für alle anderen Zwecke umgehend mitzuteilen (im BLSV - Cock
5. Kann ich unterjährig weitere Exemplare des bayernsport Magazins dazu bestellen?
Ja, im BLSV - Cockpit unter dem Reiter „bayernsport-Abonnements“ oder per Email an aboservice@bl
6. Kann ich unter Berücksichtigung der Pflichtabos, zu viele bestellte Exemplare wieder abbestellen?
7. Wann werden die BLSV-Beiträge bezahlt?
Die Verbandsrechnung wird nach der Bestandserhebung, frühestens zum 1. Februar mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen an Ihren Verein gese
8. Gibt es bei unterjähriger Auflösung/ Kündigung eine Beitragserstattung?
Nein, da die Mitgliedschaft im BLSV immer bis zum Jahresende läuft. Bei einer Auflösung werden die Beiträge nicht rückerstattet, da es sich um Jahresbeiträge handelt.
9. Warum werden den Sportfachverbänden die Mitgliederzahlen der Vereine zur Verfügung gestellt?
Die Sportfachverbände bekommen abhängig von der Anzahl der beim BLSV durch die BLSV-Vereine gemeldeten Mitglieder Sportfördergelder (vom Innenministerium). Als Nachweis erhalten die Sportfachverbände die BLSV-Zahlen. Sportfachverbände sind aber nicht berechtigt, die BLSV-Zahlen als Grundlage zur Berechnung der Fachverbandsbeiträge zu nutzen.
10. Welche Möglichkeiten hat ein Verein, falls der Fachverband die BLSV-Zahlen als Grundlage der Berechnung der Beiträge nutzt?
- schriftlich Einspruch beim SFV einlegen
- dem Fachverband (sofern Verein im Fachverband Mitglied) tatsächliche Zahlen melden
- falls keine Mitgliedschaft besteht, Rechnungsstornierung verlangen (Fachverband hat eine Nachweispflicht über die Mitgliedschaft des Vereins zu erbringen)
11. Warum muss ich die Mitgliederbeiträge bei der Bestandserhebung angeben?
Zur Überprüfung des Mindestbeitragsaufkommens bei der Berechnung der Sportförderpauschale (Kinder 12 €, Jugendliche 25 €, Erwachsene 50 €).
12. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich unter der Mindestbeitragsgrenze liege?
Wenn ein Verein eine nicht-zweckgebundene Spende bekommt, kann dieser Betrag aus der Spende auf die Mitgliedsbeiträge umgelegt werden (z.B. 1000 Euro Spende/ Erlös aus Weihnachtsbaumversteigerung geteilt durch Anzahl der 100 Vereinsmitglieder = 10€/ Mitglied die auf den Jahresbeitrag angerechnet werden dürfen)
13. Muss ich unterjährige Austritte aus meinem Verein an den BLSV melden?
Unterjährige Austritte brauchen dem BLSV prinzipiell nicht gemeldet zu werden, da es sich bei Meldungen an den BLSV immer um Jahresmitgliedschaften handelt.
Sie haben jedoch die Möglichkeit unterjährige Austritte während des Jahres zur automatischen Löschung im Onlinedialog zur „Löschung zum 31.12.2020“ vorzumerken.
Die Vormerkungen zur Löschung können bis zum 31.12. jederzeit wieder im gleichen System entfernt werden.
14.In welcher Abteilung / Sparte sollen passive Mitglieder gemeldet werden?
Der BLSV unterscheidet nicht zwischen aktiven und passiven Mitgliedern. Vereinsmitglieder müssen mindestens einer vom BLSV anerkannten Sportart, in welcher Sie tätig sind oder waren, zugeordnet werden. Nur falls Sie keine Zuordnung eines Mitglieds zu einem Sportfachverband des BLSV machen können, ordnen Sie diese Mitglieder der Sparte „99-Sonstige Mitglieder“ zu.
15. Es gibt bei uns keinen allgemeinen Vereinsbeitrag, sondern nur einzelne (unterschiedliche) Abteilungsbeiträge. Was gebe ich an?
16. Werden (versehentlich) doppelt eingegebene Mitglieder nach wie vor vom System erfasst und eine entsprechende Löschung empfohlen?
17. Wie können mehrere gleichberechtigte Vereinsvorsitzende eingegeben werden?
18. Wie erfasse ich Änderungen bei den Mitgliedern (Namen, Sparten, fehlerhafte Erfassungen z.B. Geburtsdatum)?
19. Kann man weiter auch überweisen? Bei unserem Beitrag ist eine SEPA-Lastschrift zu hoch.
20. In unserem Verein arbeiten Hauptamtliche, wo werden diese erfasst?
21. Muss ich für eine Person mehrfach den Verbandsbeitrag bezahlen wenn sie mehrmals gemeldet ist?
22. Erhebt der BLSV Gebühren pro Kopf und pro Verein oder pro Kopf und einmal im BLSV?
23. Sind auch Ehrenmitglieder, die keinen Beitrag mehr zahlen, zu melden?
24. Wozu brauchen Sie die Daten z.B. zur Homepage und zum Vereinsheim?
25. Was ist die Altersgrenzen für Jugendliche?
28. Gilt namentliche Meldung auch für Kinder unter 14 Jahren?
29. Können für einen Verein mehrere Benutzer Zugangsdaten bekommen?
30. Hat der Status eines Mitglieds (aktiv, passiv oder Fördermitglied) Einfluss auf den zu entrichtenden BLSV-Beitrag?
31. Beitragserhebung für Kinder ab welchem Alter?
32. Wie sind Folgemeldungen möglich?
33. Muss ich bei der Nachmeldung nur die neuen Mitglieder angeben, oder erkennt das System, wer neu ist?
34. Bisher haben die Luftsport-Vereine des LVB keine namentliche Meldung abgeben müssen. Müssen nun auch Luftsportvereine Ihre Mitglieder namentlich melden?
35. Ich habe eine neue Abteilung gegründet, wie melde ich diese beim BLSV an?
Service-Center und Downloads
1. Warum ist mein Verein Mitglied im BLSV?
Sportförderung, vergünstigter Versicherungsschutz (ist der günstigste deutschlandweit), Dienstleistungen der Verbände
2. Was sind die Dienstleistungen des BLSV und seiner Fachverbände?
Beratung durch den BLSV, Versicherungsschutz, Kriterien für Sportförderung werden mit dem Ministerium ausgehandelt, zusätzliche Bildungsangebote zum Spielbetrieb / Ausbildungsangeboten der Fachverbände, Informationsweiterleitung
3. Woran erkenne ich, dass ich der Satzung und den Ordnungen des BLSV zugestimmt habe?
Mit Unterschrift der Beitrittserklärung an den BLSV
4. Wer beschließt die Satzung des BLSV?
Die delegierten Vereinsvertreter beim Verbandstag.
5. Was ist die späteste Frist zur Abgabe der Sportförderanträge?
Die späteste Frist zur Abgabe der Sportförderanträge ist der 01.03.
6. Wo reiche ich meinen Antrag für die Sportförderung ein?
Beim für Sie zuständigen Landratsamt, Sportamt oder Kreisverwaltungsreferat
7. Wo bekomme ich meinen Nachweis zur Gemeinnützigkeit/ Freistellungsbescheid?
Beim Finanzamt für Körperschaften Ihres jeweiligen Vereinssitzes
8. Was wird bei der Gemeinnützigkeit geprüft?
Finanzielle Verhältnisse der letzten 3 Jahre des Vereins
9. Was passiert, wenn ich nicht gemeinnützig bin?
Bitte dazu das Infoblatt Freistellungsbescheid und Gemeinnützigkeit beachten.
10. Was beinhaltet der Versicherungsschutz?
Siehe blsv.de Vereinsservice Versicherungen für Vereine
oder ARAG-Sportversicherung im Haus (089/ 15702-222)
11. Ab wann greift der Versicherungsschutz für die Mitglieder?
Der Versicherungsschutz für Ihre Mitglieder greift ab dem Zeitpunkt an dem Sie diese an den BLSV melden.
12. Was ist die freiwillige Ehrenamtsversicherung?
Freiwillige Versicherung für die gewählten oder berufenen Ämter im Verein. Nicht namens- oder personenbezogen, sondern amtsbezogen.
13. Was umfasst die freiwillige Ehrenamtsversicherung?
Siehe blsv.de Vereinsservice Versicherungen für Vereine freiwillige Ehrenamtsversicherung (Berufene und gewählte Ämter müssen nicht unbedingt Mitglied im Verein sein und können so trotzdem versichert werden)
14. Wie kann ich eine freiwillige Ehrenamtsversicherung abschließen oder kündigen?
Im BLSV-Cockpit ist jederzeit ein Neuabschluss möglich. Kündigungen oder Änderungen sind jedoch nur zum Jahresende möglich. Bitte beachten Sie, dass die freiwillige Ehrenamtsversicherung 3,50 € im Jahr kostet